| § 1 Name und Sitz |
| (1) Der Fanclub trägt den Namen: HSV Fanclub Nordsachsen |
| (2) Er hat seinen Sitz in der Stadt Delitzsch und wurde am 29.11.2007 gegründet. |
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| § 2 Geschäftsjahr |
| (1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
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| § 3 Vereinszweck |
| (1) Ziel ist die Förderung der Fankultur und die Unterstützung des Hamburger Sport-Vereins e.V. in der Region Nordsachsen. Dies soll u.a. durch monatliche Treffen, gemeinsame Veranstaltungen und Fahrten zu den Bundesliga-Spielen erreicht werden. |
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| § 4 Mitgliedschaft |
| (1) Mitglied kann jeder werden, der Fan des HSV ist. |
| (2) Die Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen Antrags, der beim 1. Vorsitzenden einzureichen ist. |
| (3) Über die Neumitgliedschaft entscheidet der Vorstand / in Abstimmung die Fanclubmehrheit. |
| (4) Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Vereinsinteressen entgegenstehen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt. |
(5) Mitgliedern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem Club zu schaden. Dieses beinhaltet die Verbreitung von extremistischer Gesinnung, Material und Parolen und/oder die vorsätzliche Verbreitung und Anstiftung von Gewalt.
Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss des betreffenden Mitgliedes zur Folge. Gesetz des Falles wird der HSV von solchen Vorkommnissen dieses Mitgliedes informiert, um unsere Distanzierung zu gewährleisten und den Club zu schützen. |
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| § 5 Beiträge |
| (1) Es wird ein Monatsbeitrag von 2 Euro ab dem Kalenderjahr 2012 festgelegt. Der Beitrag wird zur Deckung der anfallenden, allgemeinen Unkosten, die alle Mitglieder betreffen, verwendet. |
| (2) Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind beitragsfrei. |
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| § 6 Fanclub Vorstand |
| (1) Der Vorstand besteht aus: |
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| 1. 1. Vorsitzender |
| 2. 2. Vorsitzender |
| 3. Dem Kassenwart |
| Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist in den folgenden 6 Wochen ein Ersatzmitglied zu bestimmen. |
| (2) Der Vorstand wird alle 2 Jahre in der Jahreshauptversammlung gewählt, wobei alle Vorstandsmitglieder das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen. |
| (3) Der Vorstand führt, regelt und leitet alle Fanclubgeschäfte ehrenamtlich. |
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(4) Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten. Alle Vorstandsmitglieder haben Alleinvertretungsstatus.
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| § 7 Versammlungen |
| (1) Eine Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen beruft in erster Linie der Fanclubvorsitzende ein. Die Einberufung hat auch zu erfolgen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder schriftlich beantragen. Der Antrag ergeht an den Vorstand. |
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(2) Jede Sitzung wird grundsätzlich vom 1. Vorsitzenden geleitet. Falls der 1. Vorsitzende abwesend sein sollte, erfolgt die Vertretung gemäß § 6 Absatz (1). Eine Versammlung, der kein Vorstandsmitglied vorsitzt ist nicht beschlußfähig.
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| § 8 Versäumnisse und eventuelle Satzungslücken |
(1) Soweit anfallende Probleme in der Satzung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des BGB und diesbezügliche Fanclubbeschlüsse.
Hier gibt's die Vereinssatzung als PDF zum Download. |